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Annullierungskostenversicherung Key Person (Chartergruppen)

Für Chartergruppen die von einer Key Person, häufig dem Skipper abhängig sind, empfehlen wir die Annullierungskostenversicherung Key Person.

Vom Abschluss des Chartervertrags bis zum Antritt der Reise sind die anfallenden Annullierungskosten für die namentlich erfassten Personen durch den Ausfall des Törns, zum Beispiel infolge schwerer Krankheit, schwerer Verletzung oder Tod, versichert.

Bei Ausfall des Skippers kann, sofern kein Ersatzskipper gefunden wird, der ganze Törn annulliert werden. Fällt eine mitreisende Person aus, wird deren Anteil vergütet.

Die fällige Einmalprämie wird im Antrag nach erfassen der zu versichernden Summe und vor Abschluss der Versicherung ausgewiesen.