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Schadenmeldung Charterkaution

  • Jeder Schadenfall, welcher zu einer Entschädigung führen könnte, ist MURETTE unverzüglich zu melden. Die Weisungen der Versicherer sind zu befolgen.
  • Sollte die von Ihnen beim Vercharterer hinterlegte Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden, besteht Versicherungsschutz bis zu der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Wir stehen Ihnen gerne persönlich mit Rat zur Seite.

 

Versicherungsnehmer

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Chartertörn

Angaben zum Chartertörn

Schadenhergang

Detaillierte Schilderung über den Schadenhergang

Erstellen Sie aussagekräftige Schadenfotos (Detail- und Gesamtaufnahmen).

Unterlagen

Nachweise für den eingetretenen Schadenfall

Hier können Dateien (jpg, jpeg, pdf, docx) zum Schaden übermittelt werden. Dateigrösse insgesamt maximal 10MB.

Bankverbindung

Bankverbindung des Versicherungsnehmers

Schaden anmelden

Schaden anmelden

Alle Angaben zum Schadenfall und sämtliche Tatsachen, die die Feststellung der Schadenumstände beeinflussen, sind vollständig, inhaltlich korrekt und ohne Aufforderung zu melden. Es darf nichts Bedeutsames verschwiegen werden. Diese Anforderung gilt auch für Aussagen gegenüber Polizei, Behörden, Sachverständigen und Ärzten. Die Besichtigung der beschädigten Sache ist zu gestatten und alle erforderlichen Unterlagen sind auszuhändigen. Werden eine oder mehrere der gebotenen Melde- oder Verhaltenspflichten oder Obliegenheiten, insbesondere die Schadenminderungspflicht, verletzt, können die Versicherer ihre Leistungen kürzen oder verweigern.